Wenn der Holzweg ausnahmsweise der richtige ist
Bevor Sie eine Maschine auf den Weg schicken, sollten Sie entsprechend der HPE-Verpackungsrichtlinie des Bundesverbandes Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. (HPE) einiges beachten, damit sie unversehrt an ihrem Bestimmungsort eintrifft. Dabei spielt die richtige Exportverpackung eine zentrale Rolle. Hier haben sich Holzverpackungen als sicheres, flexibles und umweltfreundliches Verpackungsmaterial für die vielfältigen Belastungen im Verlauf der Logistikkette bewährt.
Drei gute Gründe für Holz bei der Verpackung von Maschinen:
1. Korrosionsfrei nach Übersee
Transporte per Schiff nach Übersee dauern mehrere Wochen und durchlaufen in aller Regel verschiedene Klimazonen und Schnittstellen im Hafen. Um die Ware etwa vor temperaturbedingter Korrosion durch aggressive Seeluft zu schützen, muss sie zusätzlich konserviert werden. Es gibt dafür verschiedenste Konservierungsmethoden – die gängigsten sind Einschweißen in Aluverbundfolie inklusive der Beigabe von Trockenmittel oder das Einschlagen in VCI-Folie (VCI = Volatile Corrosion Inhibitor).
Diese besondere Folie hemmt die elektrochemischen Prozesse, die normalerweise zu Korrosion führen. Die VCI-Moleküle, welche z.B. durch Salze (Amine, Nitrite) in der Folie freigesetzt werden, sind unsichtbar und stellen kein gesundheitliches Risiko dar. Hierfür eignet sich Holz als Exportverpackungsmaterial am besten, da es durch seine hygroskopischen Eigenschaften Feuchtigkeit optimal binden kann.
2. Maßgeschneiderte Lösung
Oft sind Packgüter überdimensional oder auch zu schwer für den Containerversand. Mit Holz kann ein Export-Verpackungsunternehmen maßgeschneiderte Kisten, Transportböden oder Verschläge anfertigen und auf die individuellen Anforderungen des Packgutes und der Abmessungen von Seecontainern anpassen. So kommen die Maschinen unversehrt an ihrem Bestimmungsort an. Zudem sind Holzverpackungen leichter als ein zusätzlicher mechanischer Schutz und entsprechen den hohen Anforderungen bei Transporterschütterungen inklusive der wirkenden G-Kräfte auf den jeweiligen Verkehrsträgern.
Besondere Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz – IPPC-Standard
Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen, wie z.B. der Borkenkäfer oder anderen Parasiten, haben viele Länder entsprechende Einfuhrvorschriften. Um zu verhindern, dass sich unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC) für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM-15-Richtlinie erlassen. Das bedeutet, dass sämtliche Vollhölzer gemäß der o. g. Vorschrift entsprechend hitzebehandelt oder begast werden müssen. Durch eine Behandlung nach diesen Methoden kann gewährleistet werden, dass Parasiten im/am Holz entfernt werden.
Für den Transport von Gefahrenstoffen gibt es besondere Verpackungsanforderungen bzw. Vorschriften wie z.B. GGVSee (Seeverkehr) oder IATA-Vorschriften (Luftfrachtverkehr). Lesen Sie unter https://bewegend.scholpp.de/branchenthemen/gefahrguttransporte/, welche Sondervorschriften ab 2023 für Maschinentransporte gelten bzw. wann ein Transport als Gefahrgut gilt.
3. Schont die Umwelt
Holzverpackungen bestehen aus einem nachwachsenden CO2-neutralen Rohstoff aus dem heimischen Markt und können recycelt werden. Somit hilft die Nutzung von Holz als nachhaltigstes Verpackungsmaterial dabei, den Treibhauseffekt zu verringern. Da Holzpackmittel aus unbehandeltem Holz bestehen, lässt es sich zudem nach Gebrauch problemlos stofflich und energetisch weiterverwerten. Es gibt Menschen in Russland, die daraus anschließend ihre Datscha gebaut haben.
Checkliste – diese Punkte sollten Sie beim Maschinentransport per Übersee mindestens beachten:
- geeignete Wahl der Exportverpackung (Kiste, Containerboden etc.) unter Berücksichtigung der Maschinenabmessungen
- Versand im Container oder konventionelle Verladung aufgrund Überhöhe/-breite und Gewicht (Schwerguttransport)
- Müssen evtl. Gefahrgutvorschriften beachtet werden (Restbestände innerhalb der Maschine, z. B. Öle oder Kältemittel)?
- Korrosionsschutz / Konservierung der Maschine
- Vorbehandlung des Packguts, z. B. Fixierung beweglicher Teile innerhalb der Maschine
- klimatische Belastungen
- Zollvorschriften
- Lastnahmen, z. B. Querdruckkräfte beim Krantransport / Schwerpunktangaben
- Transport- und Lagerversicherung
- Versandmarkierung
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